Kosten

Aufnahmebedingungen

Die Kindertagesstätte am Friesenberg nimmt grundsätzlich Kinder aller Nationen und Konfessionen im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt auf. Die Gesamtzahl der aufgenommenen Kinder entspricht den kantonalen Richtlinien.

Eintritte sind grundsätzlich jederzeit möglich. Die Kita-Leitung entscheidet über die Aufnahme eines Kindes. Für ihre Entscheidung sind folgende Punkte massgebend: freier Platz, Gruppenzusammensetzung, Alter des Kindes, Datum der Anmeldung sowie die gewünschte wöchentliche Betreuungszeit.
Kinder werden ganztags aufgenommen und besuchen in der Regel aus pädagogischen Gründen mindestens zwei Tage pro Woche die Kindertagesstätte am Friesenberg. In Absprache mit der Kita-Leitung bieten wir auch eine Eintagesbetreuung an. Die vertraglich vereinbarten Tage sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Absprache mit der Kita-Leitung und müssen schriftlich festgelegt und bestätigt werden.

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Eingewöhnung

Die Eingewöhnungszeit beträgt fünf Betreuungstage vor dem definitiven Eintritt. Das Kind hält sich stundenweise (gemäss Eingewöhnungskonzept der Kindertagesstätte am Friesenberg) in der Kita auf und wird von einem Elternteil begleitet. Je nach Verlauf kann die Eingewöhnungszeit in Absprache mit der Teamleitung angepasst werden. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes.

Kosten

Subventionsberechtigte Eltern müssen vor Eintritt in die Kindertagesstätte folgende Bestätigungen vorlegen:

  1. eine gültige Beitragsfaktorbestätigung
    (Beitragsrechner Stadt Zürich oder Download des Bestellscheins)
  2. eine Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)
    Für den SBU erstellen Sie ein «Mein Konto» auf der Webseite der Stadt Zürich und füllen danach das Antragsformular aus. Sind Sie nicht erwerbstätig und benötigen einen Betreuungsplatz, wenden Sie sich an die Mütter- und Väter-Beratung (044 412 76 00).

Fragen dazu beantwortet gerne die Kita-Leitung.

Nicht subventionsberechtigte Eltern zahlen den kostendeckenden Ansatz unserer Kita von CHF 110.00 pro Tag und Kind. Geschwister erhalten (bei nichtsubventionierten Plätzen) einen Rabatt von 10 %. Für Säuglinge (3 bis 18 Monate) wird aufgrund der höheren Betreuungsintensität einen Tagesansatz von CHF 130.00 pro Tag und Säugling erhoben. Einen Geschwisterrabatt können wir bei Säuglingen nicht gewähren.

Für alle Betreuungsverhältnisse wird ein Sicherheitsdepot in der Höhe von CHF 500.- erhoben. Bei ordnungsgemässer Kündigung des Kita-Platzes wird das Depot beim Austritt zurückerstattet. Das Depot wird nicht verzinst.